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Ab
1. 4. 2004 Warnwesten bei Unfällen und Pannen anlegen
Ab dem 1. April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine Warnweste
anlegen, wenn sie außerorts bei Pannen und/oder Unfällen
ihr Fahrzeug verlassen, um besser gesehen zu werden. Anderenfalls
droht ein Bußgeld von 33,60 €. Die gelben oder roten
Sicherheitswesten kosten an der Tankstelle meist weniger als 10
€.
Abblendlicht
auch am Tage auf italienischen Autobahnen und Staatsstraßen
Seit dem 1. 7. 2003 bzw. 23. 6. 2002 müssen alle Fahrzeuge auf
der Autobahn (Autostrade) und auf allen anderen Überlandstraßen
in Italien mit Abblendlicht fahren. In bewohnten Gebieten darf
wie bisher ohne Licht gefahren werden.
Außerdem
wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt und das Telefonieren
am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer erlaubt.
Für motorisierte Zweiräder gilt, dass sie auf allen Strassen grundsätzlich
mit Abblendlicht fahren müssen. Darüber hinaus wurde die Rechtmäßigkeit
von Blitzanlagen festgestellt, machen Sie sich also auf vermehrte
Geschwindigkeitsmessungen gefasst. Ausländer die bei einer Übertretung
erwischt werden, werden sofort zur Kasse gebeten, wer kein Geld
dabei hat, dem wird er Führerschein als Pfand abgenommen, es kann
aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Wer ohne die vorgeschrieben
Beleuchtung fährt, riskiert ein Bußgeld von 32 Euro. So richtig
teuer kann es bei Geschwindigkeitsübertretungen werden: bis zu
10 km/h schneller als erlaubt bis zu 131 Euro, von 10 bis 40 km/hm
schneller als erlaubt bis zu 524 Euro. Wir raten Ihnen, halten
Sie die Vorschriften ein und ersparen sich so Ärger.
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen (Autostrade)
wurde von 130 km/h auf 150 km/h heraufgesetzt, sofern die Autobahn
in jeder Richtung drei Spuren hat, die Standspur nicht mitgerechnet.
die Geschwindigkeitsbegrenzungen durch die Verkehrsschilder sind
aber dennoch genau zu beachten.
Brenner: Überholverbot
Gespannfahrer aufgepasst: auf der italienischen Brennerautobahn
vom Brenner bis Ala-Avio besteht neben dem Überholverbot für Lkw
auch eines für Pkw mit Wohnwagen bzw. Anhänger. Die Regelung wurde
bereits im April 2001 auf diesem Streckenabschnitt eingeführt,
nachdem es dort besonders viele und schwere Unfälle mit Gespannen
gegeben hatte. Sie gilt in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, zwischen
Brixen und Klausen sogar den ganzen Tag. Ein Verstoß kommt vor
allem Lkw-Fahrer teuer zu stehen: Bis 524 Euro Strafe können fällig
werden, bei Gespann-Fahrern sind es mindestens 65 Euro, die stets
sofort bezahlt werden müssen.
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